29. September 2016

Architektur mit Recht 2016 | IV

Die einzelnen Grundleistungsphasen [von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung]. Was wird im Zuge der einzelnen, in den Grundleistungen aufgeführten Teilleistungen, gefordert, wo liegen die Haftungsrisiken und welche Honorarfragen sind zu beachten?

 

  • Begonnen wird mit der Leistungsphase 1 [Grundlagenermittlung]. In diesem Zusammenhang werden die geschuldeten Leistungen, das Haftungsrisiko und relevante Vergütungsfragen erörtert.
     
  • Unschlüssige Bauherren erhöhen das Risiko architektenseitig einen begründeten Architektenvertrag darzulegen. Honorarrisiken drohen.

  • Fehlerhafte Gebäudeplanungsunterlagen können Regressansprüche des Bauherrn bei Beauftragung des Freianlagenplaners auslösen.

  • Auch erhebliche Planungsleistungen begründen nicht zwingend einen Architektenvertrag. Honorareinforderungsrisiko steigt.

  • Auch nicht beauftragte, aber vom Architekten erbrachte Leistungen [konkret: Prüfung der Baubeschreibung] müssen fehlerfrei ausgeführt werden; anderenfalls drohen Schadensersatzansprüche.


Zeit
15.30 - 18.00 Uhr  

Ort
Frankfurt School of Finance & Management
Ericusspitze 2-4, 20457 Hamburg  

 

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