Mittwoch, 27. März 2019

Architektur mit Recht

 

Zusatz-Seminar 2019

 

Neuseste Entwicklungen beim Europäischen Gerichtshof: Generalanwalt hält HOAI für unwirksam - Was folgt hieraus für die Praxis?

 

Am 28.02.2019 hat der polnische Generalanwalt Maciej Szpunar seine Schlussanträge zum Europäischen Gerichtshof gestellt und kommt zu dem Ergebnis, dass die HOAI unwirksam ist.

 

Auch wenn die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes noch nicht vorliegen, sind relevante praktische Konsequenzen bereits jetzt für die Honorarpraxis zu ziehen.

 

In unserem aus aktuellem Anlass anberaumten Zusatzseminar "Architektur mit Recht" wird Prof. Friedrich-Karl Scholtissek diese erläutern.

 

1. Welche Auswirkungen haben die laufenden Verfahren vor dem Europäischen
Gerichtshof hinsichtlich begründeter Architektenverträge und Honorarvereinbarungen?


2. Was sind die praxisrelevanten Auswirkungen auf begründete Architektenverträge ohne eine vertragliche Inbezugnahme auf die HOAI?


3. Welche Konsequenzen haben die Planer*innen in Honorarstreitigkeiten (außergerichtlich und gerichtlich) hinsichtlich der Durchsetzung ihrer Honoraransprüche
− bei Honorarvereinbarungen auf der Grundlage der HOAI,
− auf der Grundlage von Pauschalhonorarvereinbarungen unter den HOAI-Mindestsätzen,
− auf der Grundlage von Vereinbarungen ohne konkretisierende Honorarregelung zu berücksichtigen?


4. Was gilt für Altverträge? (Drohen Honorarrückforderungsansprüche durch
Bauherren?)


5. Wie muss die Ausrichtung für künftige zu begründende Architekten-
/Ingenieurverträge und Honorarvereinbarungen erfolgen, um Honoraransprüche nicht zu gefährden?

 

 

 

Zeit
Mittwoch, 27. März 2019, 15.30 - 18.00 Uhr  

Ort
Frankfurt School of Finance & Management
Ericusspitze 2-4, 20457 Hamburg

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